Gewässerordnung

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Kurzversion der Gewässerordnung der Angelfischer Rheinpreussen e.V.
1. Das waidgerechte Angeln ist nur mit gültigem Fischereierlaubnisschein, sowie gültigem Jahresfischereischein erlaubt. Inhaber des Jugendfischereischeins dürfen nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln.
2. Den Anweisungen der eingesetzten Fischereiaufsicht ist Folge zu leisten.
3. Aufgrund der Schwefelwasserstoffproblematik ist Baden und Tauchen verboten.
4. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Jeglicher Unrat ist an den bekannten Sammelstellen zu entsorgen.
5. Offenes Feuer, Grillen und Zelten (Ausnahme ist der Wetterschutz für Angler) sind verboten.
6. Das Anlegen von Angelplätzen oder - stegen ist verboten. Ein Anrecht auf einen bestimmten Platz gibt es nicht.
7. Das Betreten der Rohrbrücke ist verboten.
8. Das Fangen und wieder Einsetzen von maßigen Fischen außerhalb der Schonzeit ist verboten. Im Rahmen des Hegeziels können Fische mit vernünftigem Grund zurückgesetzt werden. Ausnahmen werden ausschließlich vom Vorstand beschlossen.
9. Untermaßige, nicht mehr lebensfähige Fische sind zu töten und müssen zerstückelt dem Gewässer zurückgeführt oder vergraben werden.
10. Die Mitnahme lebender Fische vom Gewässer ist strengstens verboten.
11. Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße des Landes NRW.
12. Die Abgabe der Fangberichte ist Grundlage für einen Verlängerung der Angelerlaubnis im Folgejahr.
13. Mitglieder dürfen bis zu 3 Handangeln einsetzen. Gastangler dürfen nur mit 2 Ruten fischen. Die Angeln sind ständig zu beaufsichtigen; der Angler muss sofort eingreifen können.
14. Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist verboten. Tote Köderfische müssen aus dem Waldsee stammen.
15. Die Angel- und Fütterentfernung für Uferangler wird auf die jeweilige max. Wurfweite (ca. 80 m) beschränkt. Das Absenken der Angelschnüre ist verpflichtend. Je Angler darf zur Kennzeichnung seines Angelbereiches 1 Marker setzen. Der Angelradius darf einen Winkel von ca. 30° Grad zur Uferlinie nicht überschreiten. Die Bereiche der natürlichen Engstellen am See müssen für alle Bootsangler passierbar bleiben.
16. Für alle Bootsangler gilt die aktuelle Bootsordnung mit der Erweiterung auf die Richtlinie zur Nutzung von Elektromotoren. Bootsangler haben in Ufernähe Rücksicht auf die Uferangler zu nehmen. Der Abstand zu erkannten Uferanglern soll ca. 50 m betragen. Schleppangler haben bei der Durchfahrt der Engstellen besonders umsichtig zu sein.
17. Die Füttermenge wird je Angler und Tag auf 2 kg beschränkt.
18. Der Bereich der Schilf- und Röhrichtzonen muss geschont werden.
19. Gastangler werden bei Verstößen gegen diese Gewässerordnung des Waldsees verwiesen, bei gleichzeitigem Entzug der Berechtigungskarte. Verstößt eines unserer Mitglieder gegen die Ordnung, ist das Angeln beendet und die gelbe Berechtigungskarte wird eingezogen. Der Vorstand des jeweiligen Vereins entscheidet über die weitere Vorgehensweise.
20. Diese Gewässerordnung ist für alle Mitglieder bindend und kann beim Auftreten besonderer Vorkommnisse jederzeit vom Vorstand angepasst werden.
Petri Heil
Der Vorstand Moers, den 18.08.2020

Preise Vereinsmitgliedschaft

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Aufnahmegebühr

Erwachsene: 150 Euro

Jugendliche: 15 Euro

Schlüsselpfand "Juliusturm" (Vereinsheim)

Erwachsene: 10 Euro

Jugendliche: 10 Euro

Jahresbeitrag

Erwachsene: 125 Euro

Jugendliche: 35 Euro

Arbeitsdienst

Erwachsene: 8 Stunden pro Jahr (Pflicht)

Jugendliche: 8 Stunden pro Jahr (Pflicht)

 

(nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 15 Euro pro Stunde berechnet)

Der Jahresbeitrag ist im Januar eines jeden Jahres zum jeweiligen Beitragstermin in bar oder per Überweisung zu entrichten, wobei die Angelerlaubnis entsprechend verlängert und die Verbandsbeitragsmarken übergeben werden.

 

Eine Kündigung bedarf der Schriftform und ist bis spätestens zum 30. September des laufenden Jahres für das darauffolgende Jahr zu erklären.

Wichtiger Hinweis zur Schlauchbootnutzung

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Mitglieder u. (Gastangler) die kein Vereinsboot nutzen, jedoch ein Schlauchboot haben, dürfen dieses nur noch benutzen, wenn das Schlauchboot über ein Zweikammer-System verfügt! 

Wichtiger Hinweis zur Ladung von Bootsbatterien

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Mitglieder die einen Elektromotor nutzen und die Batterie laden wollen, müssen hierfür den Ladecontainer nutzen.

Wichtiger Hinweis zur Nutzung der Vereinsboote

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Unsere Vereinsboote können von AIG-Mitgliedern kostenlos genutzt werden. Dies gilt jedoch nur für AIG-Mitglieder, die kein eigenes Boot im AIG-Verein besitzen. Für unsere Gastangler gilt noch wie immer die gleiche Reglung. 

Tageskarten

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Ab sofort werden 3 Tageskarten nur noch in Begleitung eines Vereinsmitgliedes ausgegeben. Der Preis beträgt weiterhin 20 Euro. 
Tageskarten kosten 10 Euro und gelten von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang. 
Unsere beiden Vereinsboote können für 5 Euro am Tag ausgeliehen werden.